Liebe Leser,
der Blog wird ab dem 24.07.2008 unter der Adresse
http://www.erotikrecht-aktuell.de
weitergeführt.
Hier erhalten Sie selbstverständlich auch weiterhin interessante Informationen rund um Erotik, Internet und Recht.
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Im Bundestag wurde am 20. Juni 2008 das „Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ verabschiedet. Neben einem besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen vor einem Abgleiten in die Prostitution ist auch eine Verbesserung der Verfolgung von Kinder- und Jugendpornographie im Gesetz vorgesehen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont, dass mit dem Gesetz ein vernünftiger Ausgleich zwischen der ungestörten sexuellen Entwicklung und einem verbesserten Schutz junger Menschen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch geschaffen worden ist.
Das Gesetz setzt beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre herauf. Es bei dabei auch unerheblich, ob eine sexuelle Handlung gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage vorgenommen wurde.
Dagegen wurde das Täteralter herabgesetzt. Konnten bislang nur Personen über 18 Jahre bestraft werden, so ist mit dem neuen Gesetz eine auch Bestrafung von 14 jährigen und damit strafmündigen Personen möglich, wenn diese eine Zwangs- oder Notlage bewusst für einen sexuellen Missbrauch ausnutzen.
Im Bereich der Jugendpornographie kam es ebenfalls zu Änderungen.
In Zukunft ist neben dem Verbreiten, auch der Besitz von Jugendpornographie verboten. Von dem Verbot umfasst werden sowohl Filme und Fotos, aber auch Hörbücher und Texte mit jugendpornographischen Inhalten.
Der Begriff Pornographie wird von der Rechtsprechung als „vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstiger menschlicher Bezüge“ verstanden – dies bedeutet, dass schlichte Nackt- oder Bikinifotos Jugendlicher weiterhin straflos sind.
Ebenfalls weiter straflos ist der Besitz von fiktiver Jugendpornographie. Dies sind zum einen pornographische Abbildungen Erwachsener, die lediglich aussehen wie Jugendliche (Scheinjugendliche), wie auch am Computer erstellte Computeranimationen.
Quelle: http://www.bmj.de , Pressemitteilung vom 20. Juni 2008
Der Erotiksender Beate-Uhse.tv, welcher im Rahmen eines Premiere Angebotes zu empfangen ist, hat mit einem Spot zum Thema Jugendschutz auf dem New York Festival zwei Preise gewinnen können. Er gewann Gold in der Kategorie „TV/Low Budget“ und Silber in der Kategorie „Media Promotion“.
In dem Film wird das Thema „Kindersicherung“ mit frechen Zeichnungen umgesetzt. Aus zunächst frivol anmutenden Motiven entstehen im Zeitraffer kindgerechte Bilder, gefolgt von dem Slogan „Sie werden es sehen. Ihre Kinder nicht“.
Das Video ist bei Beate Uhse zu sehen – www.beate-uhse.tv/jugendschutz-clip
Quelle: pressetxet.de
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Norbert Schneider, hat sich auf der NMI2008 für ein weltweites Verbot von Pornographie und Kinderpornographie im Internet ausgesprochen. Darüber hinaus bedauert er eine Entscheidung des US Supreme Courts, welcher die künstliche beziehungsweise virtuelle Darstellung pornographischer Szenen mit Kindern und Jugendlichen nicht unter Strafe gestellt habe.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch in Deutschland die offenkundig virtuelle Darstellung von strafbarer Pornographie noch nicht unter Strafe gestellt ist. Zudem gibt es hier auch gesetzliche Regelungen, was noch als legale „Vollerotik“ und was als strafbare Pornographie anzusehen ist. Soweit es um den Verbot der Darstellung strafbarer Inhalte geht, ist der Forderung zuzustimmen, ein generelles Verbot ist aber wohl nicht mit dem Gesetz vereinbar.
Auf der Konferenz „Neue Medien der Informationsgesellschaft im Zeichen des Content“ in Berlin geht es um ausgewählten Fragestellungen zum Thema: “Film & Computer”, die durch eingeladenen Vorträge ausgewiesener Experten, eingereichte Beiträge, durch Diskussionen und Erfahrungsaustausch im Abendprogramm intensiv behandelt werden.
Quelle: heise.de
Links:
Konferenz
http://www.verbundkolleg-berlin.de/NMI%202006/content/index.html
Landesmedienanstalt NRW
http://www.lfm-nrw.de/
Über ein halbes Jahr war es still auf diesem Blog. Aber jetzt geht es wieder voller Tatendrang weiter. An unserem Ziel, einen informativen und unterhaltsamen Blog über Erotik und Recht betreiben zu wollen, halten wir natürlich fest!
Ein aktuelles Beispiel aus dem europäischen Ausland zeigt, wie leichtgläubig viele Menschen im Internet sind.
Ein Niederländer gab sich in diversen Chatforen als weiblicher Modelscout aus und überzeugte viele junge Frauen und Mädchen, sich nackt vor ihrer Web-Cam zu zeigen. Über 40 junge Frauen seien auf den Pädophilen hereingefallen.
Der Europarat will nun diese leichtgläubigen Menschen besser schützen.
Um Minderjährige vor solchen sexuellen Übergriffen besser zu schützen, will der Europarat nun eine Konvention auf den Weg bringen. Inhaltlich geht es um die Verbesserung und Vereinheitlichung der nationalen Regelungen und Schutzmechanismen gegen sexuellen Missbrauch innerhalb Europas.
Quelle:
http://www.stern.de
Die durch das LG Frankfurt verordnete Sperre des Internetportals YouPorn für Arcor Kunden hat im Netz eine rege Diskussion ausgelöst. (mehr)
In dem Forum von golem.de geht die Meinung der Blogger besonders in Richtung Zensur des Internets. In dem Forum der Kollegen des law-blog ist ebenfalls eine sehr intensive Diskussion über diesen Fall entbrannt.
Aus meiner Sicht ist das Problem der Zensur nicht wirklich gegeben. Es gibt in Deutschland nun mal einen starken Jugendschutz und diesen auch nicht ohne Grund. Eine Zensur ist aus meiner Sicht erst dann gegeben, wenn Meinungen nicht mehr öffentlich gesagt werden dürfen. Dass es bei YouPorn um eine Meinungsäußerung oder auch Meinungskundgabe geht, kann man wirklich nicht sagen.
Aus meiner Sicht ist vielmehr die Frage interessant, ob ein Access-Provider für den Content verantwortlich ist, der über seine Leitungen transportiert wird. Sollte dieses Beispiel Schule machen und man die Access-Provider stärker in die Pflicht nehmen, kann dies wirklich zu einer Beeinträchtigung der Freiheit des Netzes in Deutschland führen.
Das Landgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) beschlossen, dass das der deutsche Internet-Provider seinen über 2 Millionen DSL Kunden den Zugang zum US-Porno Portal YouPorn sperren muss, da YouPorn keine Alterverifikation gemäß der deutschen Rechtsordnung vornähme.
Aus diesem Grund hatte die Kirchberg Logistik in Frankfurt geklagt. Die Firma Kirchberg Logistik GmbH betreibt unter anderem das Angebot Sexyfilms.de und hält sich an die aufwendige und teure Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze. YouPorn dagegen halte sich nicht an die deutsche Alterverifikation und verschaffe sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch. Arcor als deutscher Provider helfe ihm bei diesem Rechtsbruch.
An dieser Verfügung ist aus rechtlicher Sicht interessant, dass ein deutscher Provider für Inhalte auf ausländischen Webseiten mithaftet.
Zudem ist dieser Fall ein Musterbeispiel für die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems. Der BGH hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer in aufwendigen Verfahren prüfen müssen. Allerdings gilt diese Regel nur für deutsche Anbieter. Wie man aber das deutsche Jugendschutzgesetz und die Alterverifikation auf ausländischen Seiten anwenden soll, bleibt rätselhaft.
Die Kirchberg Logistik ist selbst kein unbeschriebenes Blatt in der Erotik Branche. Sie gehört zu der Video Buster Gruppe, zu der zahlreiche Familienvideotheken, der Online-DVD-Verleiher Netleih und Amovie gehören.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512460,00.html
Auch der weiteste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
Dies ist der erste Schritt eines neuen Baby´s – dem Erotiklawyer Weblog.
Hintergrund:
Internet und Erotik sind viel enger verknüpft, als viele meinen. Ohne die Erotikindustrie wäre das Internet wahrscheinlich nicht so schnell gewachsen, wie es in den letzten 10 Jahren der Fall war. Die Erotik stellt noch heute eine der Triebfedern des Netz dar.
Internet und Recht sind in den letzten Jahren auch (manchmal leider) immer wieder ein Thema gewesen. Durch das Internet ergaben sich immer wieder neue Rechtsfragen, auf welche Universitäten, Rechtsanwälte und Gerichte Antworten geben mussten.
Ziel:
Erotik, Internet und Recht zu verknüpfen, ist eines der Ziele dieses Blogs.
Darüberhinaus soll er informieren, unterhalten und natürlich auch zur Diskussion einladen.
Ich hoffe, das Baby wird laufen lernen