Das Landgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) beschlossen, dass das der deutsche Internet-Provider seinen über 2 Millionen DSL Kunden den Zugang zum US-Porno Portal YouPorn sperren muss, da YouPorn keine Alterverifikation gemäß der deutschen Rechtsordnung vornähme.
Aus diesem Grund hatte die Kirchberg Logistik in Frankfurt geklagt. Die Firma Kirchberg Logistik GmbH betreibt unter anderem das Angebot Sexyfilms.de und hält sich an die aufwendige und teure Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze. YouPorn dagegen halte sich nicht an die deutsche Alterverifikation und verschaffe sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch. Arcor als deutscher Provider helfe ihm bei diesem Rechtsbruch.
An dieser Verfügung ist aus rechtlicher Sicht interessant, dass ein deutscher Provider für Inhalte auf ausländischen Webseiten mithaftet.
Zudem ist dieser Fall ein Musterbeispiel für die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems. Der BGH hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer in aufwendigen Verfahren prüfen müssen. Allerdings gilt diese Regel nur für deutsche Anbieter. Wie man aber das deutsche Jugendschutzgesetz und die Alterverifikation auf ausländischen Seiten anwenden soll, bleibt rätselhaft.
Die Kirchberg Logistik ist selbst kein unbeschriebenes Blatt in der Erotik Branche. Sie gehört zu der Video Buster Gruppe, zu der zahlreiche Familienvideotheken, der Online-DVD-Verleiher Netleih und Amovie gehören.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512460,00.html
Oktober 24, 2007 um 4:02
[...] Arcor und YoutUbe – die Reaktionen im Netz Posted Oktober 24, 2007 Die durch das LG Frankfurt verordnete Sperre des Internetportals YouPorn für Arcor Kunden hat im Netz eine rege Diskussion ausgelöst. (mehr) [...]