Juli 17, 2008
Im Bundestag wurde am 20. Juni 2008 das „Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ verabschiedet. Neben einem besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen vor einem Abgleiten in die Prostitution ist auch eine Verbesserung der Verfolgung von Kinder- und Jugendpornographie im Gesetz vorgesehen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont, dass mit dem Gesetz ein vernünftiger Ausgleich zwischen der ungestörten sexuellen Entwicklung und einem verbesserten Schutz junger Menschen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch geschaffen worden ist.
Das Gesetz setzt beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre herauf. Es bei dabei auch unerheblich, ob eine sexuelle Handlung gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage vorgenommen wurde.
Dagegen wurde das Täteralter herabgesetzt. Konnten bislang nur Personen über 18 Jahre bestraft werden, so ist mit dem neuen Gesetz eine auch Bestrafung von 14 jährigen und damit strafmündigen Personen möglich, wenn diese eine Zwangs- oder Notlage bewusst für einen sexuellen Missbrauch ausnutzen.
Im Bereich der Jugendpornographie kam es ebenfalls zu Änderungen.
In Zukunft ist neben dem Verbreiten, auch der Besitz von Jugendpornographie verboten. Von dem Verbot umfasst werden sowohl Filme und Fotos, aber auch Hörbücher und Texte mit jugendpornographischen Inhalten.
Der Begriff Pornographie wird von der Rechtsprechung als „vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstiger menschlicher Bezüge“ verstanden – dies bedeutet, dass schlichte Nackt- oder Bikinifotos Jugendlicher weiterhin straflos sind.
Ebenfalls weiter straflos ist der Besitz von fiktiver Jugendpornographie. Dies sind zum einen pornographische Abbildungen Erwachsener, die lediglich aussehen wie Jugendliche (Scheinjugendliche), wie auch am Computer erstellte Computeranimationen.
Quelle: http://www.bmj.de , Pressemitteilung vom 20. Juni 2008
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Verfasst von eroticlaw
Juli 15, 2008

"obs/Beate-Uhse TV GmbH & Co.KG
Der Erotiksender Beate-Uhse.tv, welcher im Rahmen eines Premiere Angebotes zu empfangen ist, hat mit einem Spot zum Thema Jugendschutz auf dem New York Festival zwei Preise gewinnen können. Er gewann Gold in der Kategorie „TV/Low Budget“ und Silber in der Kategorie „Media Promotion“.
In dem Film wird das Thema „Kindersicherung“ mit frechen Zeichnungen umgesetzt. Aus zunächst frivol anmutenden Motiven entstehen im Zeitraffer kindgerechte Bilder, gefolgt von dem Slogan „Sie werden es sehen. Ihre Kinder nicht“.
Das Video ist bei Beate Uhse zu sehen – www.beate-uhse.tv/jugendschutz-clip
Quelle: pressetxet.de
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 24, 2007
Die durch das LG Frankfurt verordnete Sperre des Internetportals YouPorn für Arcor Kunden hat im Netz eine rege Diskussion ausgelöst. (mehr)
In dem Forum von golem.de geht die Meinung der Blogger besonders in Richtung Zensur des Internets. In dem Forum der Kollegen des law-blog ist ebenfalls eine sehr intensive Diskussion über diesen Fall entbrannt.
Aus meiner Sicht ist das Problem der Zensur nicht wirklich gegeben. Es gibt in Deutschland nun mal einen starken Jugendschutz und diesen auch nicht ohne Grund. Eine Zensur ist aus meiner Sicht erst dann gegeben, wenn Meinungen nicht mehr öffentlich gesagt werden dürfen. Dass es bei YouPorn um eine Meinungsäußerung oder auch Meinungskundgabe geht, kann man wirklich nicht sagen.
Aus meiner Sicht ist vielmehr die Frage interessant, ob ein Access-Provider für den Content verantwortlich ist, der über seine Leitungen transportiert wird. Sollte dieses Beispiel Schule machen und man die Access-Provider stärker in die Pflicht nehmen, kann dies wirklich zu einer Beeinträchtigung der Freiheit des Netzes in Deutschland führen.
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 23, 2007
Das Landgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) beschlossen, dass das der deutsche Internet-Provider seinen über 2 Millionen DSL Kunden den Zugang zum US-Porno Portal YouPorn sperren muss, da YouPorn keine Alterverifikation gemäß der deutschen Rechtsordnung vornähme.
Aus diesem Grund hatte die Kirchberg Logistik in Frankfurt geklagt. Die Firma Kirchberg Logistik GmbH betreibt unter anderem das Angebot Sexyfilms.de und hält sich an die aufwendige und teure Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze. YouPorn dagegen halte sich nicht an die deutsche Alterverifikation und verschaffe sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch. Arcor als deutscher Provider helfe ihm bei diesem Rechtsbruch.
An dieser Verfügung ist aus rechtlicher Sicht interessant, dass ein deutscher Provider für Inhalte auf ausländischen Webseiten mithaftet.
Zudem ist dieser Fall ein Musterbeispiel für die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems. Der BGH hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer in aufwendigen Verfahren prüfen müssen. Allerdings gilt diese Regel nur für deutsche Anbieter. Wie man aber das deutsche Jugendschutzgesetz und die Alterverifikation auf ausländischen Seiten anwenden soll, bleibt rätselhaft.
Die Kirchberg Logistik ist selbst kein unbeschriebenes Blatt in der Erotik Branche. Sie gehört zu der Video Buster Gruppe, zu der zahlreiche Familienvideotheken, der Online-DVD-Verleiher Netleih und Amovie gehören.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512460,00.html
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 23, 2007
In den social networks tummeln sich leider auch immer wieder Pädophile, welche Profile nach potentiellen Opfern durchsuchen.
Die britische Kinderschutzorganisation The Child Exploitation and Online Protection centre (CEOP) http://www.ceop.gov.uk hat aus diesem Grund einen „Report Abuse“-Button entwickelt.
Mit dem Button können Opfer oder Beobachter eines unangemessenen sexuellen Kontakts diesen den offiziellen Stellen melden.
Dieser Button wird auch vom Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V. unterstützt, da durch diesen die Meldewege einfach und gerade sind.
Auch ohne diesen Button besteht natürlich die Möglichkeit, Fälle von Missbrauch oder Kinderpornographie auf einem einfachen Weg zu melden.
In Berlin zum Beispiel durch einen einfache E-mail an die Polizei (lka@polizei.berlin.de)
Wer nicht mailen kann oder will, kann sich auch an die „Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen“ (N.I.N.A.) http://www.nina-info.de wenden, die telefonisch unter 01805-123465 erreichbar ist.
Quelle:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071023021
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Verfasst von eroticlaw