Juli 10, 2008
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Norbert Schneider, hat sich auf der NMI2008 für ein weltweites Verbot von Pornographie und Kinderpornographie im Internet ausgesprochen. Darüber hinaus bedauert er eine Entscheidung des US Supreme Courts, welcher die künstliche beziehungsweise virtuelle Darstellung pornographischer Szenen mit Kindern und Jugendlichen nicht unter Strafe gestellt habe.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch in Deutschland die offenkundig virtuelle Darstellung von strafbarer Pornographie noch nicht unter Strafe gestellt ist. Zudem gibt es hier auch gesetzliche Regelungen, was noch als legale „Vollerotik“ und was als strafbare Pornographie anzusehen ist. Soweit es um den Verbot der Darstellung strafbarer Inhalte geht, ist der Forderung zuzustimmen, ein generelles Verbot ist aber wohl nicht mit dem Gesetz vereinbar.
Auf der Konferenz „Neue Medien der Informationsgesellschaft im Zeichen des Content“ in Berlin geht es um ausgewählten Fragestellungen zum Thema: „Film & Computer“, die durch eingeladenen Vorträge ausgewiesener Experten, eingereichte Beiträge, durch Diskussionen und Erfahrungsaustausch im Abendprogramm intensiv behandelt werden.
Quelle: heise.de
Links:
Konferenz
http://www.verbundkolleg-berlin.de/NMI%202006/content/index.html
Landesmedienanstalt NRW
http://www.lfm-nrw.de/
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 24, 2007
Die durch das LG Frankfurt verordnete Sperre des Internetportals YouPorn für Arcor Kunden hat im Netz eine rege Diskussion ausgelöst. (mehr)
In dem Forum von golem.de geht die Meinung der Blogger besonders in Richtung Zensur des Internets. In dem Forum der Kollegen des law-blog ist ebenfalls eine sehr intensive Diskussion über diesen Fall entbrannt.
Aus meiner Sicht ist das Problem der Zensur nicht wirklich gegeben. Es gibt in Deutschland nun mal einen starken Jugendschutz und diesen auch nicht ohne Grund. Eine Zensur ist aus meiner Sicht erst dann gegeben, wenn Meinungen nicht mehr öffentlich gesagt werden dürfen. Dass es bei YouPorn um eine Meinungsäußerung oder auch Meinungskundgabe geht, kann man wirklich nicht sagen.
Aus meiner Sicht ist vielmehr die Frage interessant, ob ein Access-Provider für den Content verantwortlich ist, der über seine Leitungen transportiert wird. Sollte dieses Beispiel Schule machen und man die Access-Provider stärker in die Pflicht nehmen, kann dies wirklich zu einer Beeinträchtigung der Freiheit des Netzes in Deutschland führen.
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Jugendschutz, Meinung, Urteile | Mit Tag(s) versehen: 2-06 O 477/07, Alterverifikation, Arcor, Blogger, eibstweilige Verfügung, Jugendschutz, Kirchberg, Landgericht, Meinung, Meinungsäußerung, Reaktionen, Urteil, Wettbewerbsrecht, YouPorn |
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 23, 2007
Auch der weiteste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
Dies ist der erste Schritt eines neuen Baby´s – dem Erotiklawyer Weblog.
Hintergrund:
Internet und Erotik sind viel enger verknüpft, als viele meinen. Ohne die Erotikindustrie wäre das Internet wahrscheinlich nicht so schnell gewachsen, wie es in den letzten 10 Jahren der Fall war. Die Erotik stellt noch heute eine der Triebfedern des Netz dar.
Internet und Recht sind in den letzten Jahren auch (manchmal leider) immer wieder ein Thema gewesen. Durch das Internet ergaben sich immer wieder neue Rechtsfragen, auf welche Universitäten, Rechtsanwälte und Gerichte Antworten geben mussten.
Ziel:
Erotik, Internet und Recht zu verknüpfen, ist eines der Ziele dieses Blogs.
Darüberhinaus soll er informieren, unterhalten und natürlich auch zur Diskussion einladen.
Ich hoffe, das Baby wird laufen lernen
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Verfasst von eroticlaw