Juli 10, 2008
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Norbert Schneider, hat sich auf der NMI2008 für ein weltweites Verbot von Pornographie und Kinderpornographie im Internet ausgesprochen. Darüber hinaus bedauert er eine Entscheidung des US Supreme Courts, welcher die künstliche beziehungsweise virtuelle Darstellung pornographischer Szenen mit Kindern und Jugendlichen nicht unter Strafe gestellt habe.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch in Deutschland die offenkundig virtuelle Darstellung von strafbarer Pornographie noch nicht unter Strafe gestellt ist. Zudem gibt es hier auch gesetzliche Regelungen, was noch als legale „Vollerotik“ und was als strafbare Pornographie anzusehen ist. Soweit es um den Verbot der Darstellung strafbarer Inhalte geht, ist der Forderung zuzustimmen, ein generelles Verbot ist aber wohl nicht mit dem Gesetz vereinbar.
Auf der Konferenz „Neue Medien der Informationsgesellschaft im Zeichen des Content“ in Berlin geht es um ausgewählten Fragestellungen zum Thema: „Film & Computer“, die durch eingeladenen Vorträge ausgewiesener Experten, eingereichte Beiträge, durch Diskussionen und Erfahrungsaustausch im Abendprogramm intensiv behandelt werden.
Quelle: heise.de
Links:
Konferenz
http://www.verbundkolleg-berlin.de/NMI%202006/content/index.html
Landesmedienanstalt NRW
http://www.lfm-nrw.de/
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Meinung, Urteile | Mit Tag(s) versehen: Internet, Pornographie, Recht, Strafe, Verbot |
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 24, 2007
Die durch das LG Frankfurt verordnete Sperre des Internetportals YouPorn für Arcor Kunden hat im Netz eine rege Diskussion ausgelöst. (mehr)
In dem Forum von golem.de geht die Meinung der Blogger besonders in Richtung Zensur des Internets. In dem Forum der Kollegen des law-blog ist ebenfalls eine sehr intensive Diskussion über diesen Fall entbrannt.
Aus meiner Sicht ist das Problem der Zensur nicht wirklich gegeben. Es gibt in Deutschland nun mal einen starken Jugendschutz und diesen auch nicht ohne Grund. Eine Zensur ist aus meiner Sicht erst dann gegeben, wenn Meinungen nicht mehr öffentlich gesagt werden dürfen. Dass es bei YouPorn um eine Meinungsäußerung oder auch Meinungskundgabe geht, kann man wirklich nicht sagen.
Aus meiner Sicht ist vielmehr die Frage interessant, ob ein Access-Provider für den Content verantwortlich ist, der über seine Leitungen transportiert wird. Sollte dieses Beispiel Schule machen und man die Access-Provider stärker in die Pflicht nehmen, kann dies wirklich zu einer Beeinträchtigung der Freiheit des Netzes in Deutschland führen.
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Jugendschutz, Meinung, Urteile | Mit Tag(s) versehen: 2-06 O 477/07, Alterverifikation, Arcor, Blogger, eibstweilige Verfügung, Jugendschutz, Kirchberg, Landgericht, Meinung, Meinungsäußerung, Reaktionen, Urteil, Wettbewerbsrecht, YouPorn |
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Verfasst von eroticlaw
Oktober 23, 2007
Das Landgericht Frankfurt hat in einer einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 477/07) beschlossen, dass das der deutsche Internet-Provider seinen über 2 Millionen DSL Kunden den Zugang zum US-Porno Portal YouPorn sperren muss, da YouPorn keine Alterverifikation gemäß der deutschen Rechtsordnung vornähme.
Aus diesem Grund hatte die Kirchberg Logistik in Frankfurt geklagt. Die Firma Kirchberg Logistik GmbH betreibt unter anderem das Angebot Sexyfilms.de und hält sich an die aufwendige und teure Altersprüfung gemäß deutscher Jugendschutz-Gesetze. YouPorn dagegen halte sich nicht an die deutsche Alterverifikation und verschaffe sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil per Rechtsbruch. Arcor als deutscher Provider helfe ihm bei diesem Rechtsbruch.
An dieser Verfügung ist aus rechtlicher Sicht interessant, dass ein deutscher Provider für Inhalte auf ausländischen Webseiten mithaftet.
Zudem ist dieser Fall ein Musterbeispiel für die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit des deutschen Jugendschutzsystems. Der BGH hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass Anbieter von Online-Pornographie in Deutschland das Alter ihrer Nutzer in aufwendigen Verfahren prüfen müssen. Allerdings gilt diese Regel nur für deutsche Anbieter. Wie man aber das deutsche Jugendschutzgesetz und die Alterverifikation auf ausländischen Seiten anwenden soll, bleibt rätselhaft.
Die Kirchberg Logistik ist selbst kein unbeschriebenes Blatt in der Erotik Branche. Sie gehört zu der Video Buster Gruppe, zu der zahlreiche Familienvideotheken, der Online-DVD-Verleiher Netleih und Amovie gehören.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512460,00.html
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Verfasst von eroticlaw